Wie erhalte ich eine Wohnung?
Die Wohnungen werden nach dem AGAPLESION Wohnrechtsmodell vergeben, das in Deutschland relativ selten zu finden ist. Bei einem Treffen mit Residenzleiterin Eva Mader erfährt Elisabeth die Hintergründe: "Mit dem AGAPLESION Wohnrechtsmodell kaufen Sie ein lebenslanges Wohnrecht für ihre neue Wohnung. Sie besitzen diese also nicht, sondern das juristisch verbriefte und ins Grundbuch eingetragene, lebenslange Nutzungsrecht."
Welche finanziellen Vorteile bietet das Wohnrechtsmodell?
Das hat im Vergleich zu einem Kauf oder dem Mieten einer Wohnung viele Vorteile, wie Eva Mader weiter ausführt: "Die Erwerbskosten sind zumeist deutlich niedriger als beim klassischen Immobilienkauf. Sie erhalten das Wohnrecht mit einer einmaligen Zahlung. So können Sie heute schon genau kalkulieren, welche Kosten im Alter auf Sie zukommen. Sie haben auch keine Eigentümerverpflichtungen wie bei ihrem Haus. Es gibt für Sie keine Kaltmiete und keine Mieterhöhungen mehr – wenn sie möchten, bis an ihr Lebensende." Zudem hat Elisabeth jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen, falls sich zum Beispiel ihre Lebenssituation ändern sollte.
Welche Kosten kommen beim Wohnrechtsmodell auf mich zu?
Elisabeth gefallen die modernen, edlen Räume, die Lage an der Donau und die Nähe zu den Gesundheitseinrichtungen der AGAPLESION BETHESDA ULM. Sie entscheidet sich für eine 1,5-Zimmer-Wohnung mit 43 Quadratmetern Wohnfläche. Für das Wohnrecht darin zahlt Elisabeth 139.000 Euro. "Dieser Betrag errechnet sich individuell für sie in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und der Wohnungsgröße. Er orientiert sich an den Daten der Sterbetafel, die zum Beispiel auch von Versicherungen genutzt wird", erklärt Anja Schebesta, Kaufmännische Leitung des AGAPLESION BETHESDA ULM.
Daraus ergibt sich jedoch nur der Preis, in der Wohnung bleibt Elisabeth unabhängig von Prognosen oder Berechnungen und egal wie alt sie einmal werden wird. Für ihre Tochter hat das Modell noch einen Vorteil: Auch Erben haben Anspruch auf Rückerstattung des "nicht abgewohnten" Restwertes. Die Restwerte sind ebenfalls monatsgenau vertraglich geregelt.
Wie berechnet sich die monatliche Servicepauschale und die Nebenkosten?
Zahlen muss Elisabeth nur noch monatliche Fixkosten, das sind die Servicepauschale, die bei einer Einzelperson 250 Euro netto beträgt, und Nebenkosten in Höhe von drei Euro pro Quadratmeter als Abschlag. Hinzu kommen, wie bei jeder Wohnung, noch laufende individuelle Kosten für Telefon, Internet oder Fernsehen.