26. Mai 2020
Die von den Bundesländern verhängten Besuchs- und teilweise sogar Ausgehverbote wurden gelockert. Das ermöglicht den Besuch eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen. In Rheinland-Pfalz beispielsweise wurde auch das Ausgangsverbot für Bewohnerinnen und Bewohner komplett aufgehoben – jedoch gelten dafür strenge Auflagen. Allerdings sind all diese neuen Regelungen oftmals länder- oder sogar landkreisbezogen zu betrachten.
Nehmen Sie vor einem Besuch Kontakt mit der Einrichtung auf, um die neuen Besuchsregelungen in Erfahrung zu bringen. Diese Regelungen wurden immer speziell für die jeweilige Einrichtung und die dortigen Raumverhältnisse erarbeitet und mit den zuständigen Gesundheitsämtern abgestimmt und von diesem genehmigt.
Spontane Besuche – wie früher üblich – sind derzeit und wohl auf absehbare Zeit leider nicht möglich: Geschuldet ist das den gesetzlichen Regelungen zum Schutz aller. Insoweit müssen wir um Verständnis und Geduld bitten.
Unsere Einrichtungen sind jedoch bemüht mit dem Einsatz moderner Kommunikationsmittel wie beispielsweise der App myo den Kontakt zwischen Angehörigen und Bewohnerinnen und Bewohnern zu intensivieren.
Wir halten nach wie vor strenge Hygiene-, Kommunikations- und Ablaufregeln ein.
Unsere Mitarbeitenden mit Bewohnerkontakt tragen obligatorisch einen Mund-Nasen-Schutz. In zahlreichen Einrichtungen wird bei Dienstantritt ein Fieber-Screening durchgeführt und der aktuelle Gesundheitszustand abgefragt. Beim geringsten Anzeichen einer Erkrankung wird der Dienst selbstverständlich nicht angetreten.
Zusätzlich haben wir die Wohnbereiche verkleinert und unsere Mitarbeitenden ausschließlich in jeweils einem Wohnbereich eingesetzt, um so ein potentielles Ansteckungs- oder Verbreitungsrisiko zu minimieren.