23. April 2021
In unseren Einrichtungen werden viele Schwangere, auch Risikoschwangere, gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten betreut. Untersuchungen, wie zum Beispiel Kontrolluntersuchungen, erfolgen unter maximalen hygienischen Sicherheitsmaßnahmen. Deshalb gibt es keinen Grund, Untersuchungen aus Angst vor dem Coronavirus nicht wahrzunehmen. Die Untersuchungen dienen der Sicherheit des Kindes und der Mutter. Das gilt auch für die sonografische Organdiagnostik, die wichtig ist, um Schäden am Ungeborenen zu verhindern.
Ja, alle Menschen – sowohl Patientinnen und Patienten als auch Mitarbeitende – die eine medizinische Einrichtungen betreten, sind dazu verpflichtet, einen Mundnasenschutz zu tragen.
Allerdings darf die nicht-infizierte werdende Mutter im Kreißsaal während der Geburt auf den Mundnasenschutz verzichten. Nicht jedoch ihre Begleitperson.
Zunächst möchte ich betonen, dass sich werdende Mütter ebenfalls durch das Einhalten der AHA+L Maßnahmen vor einer Coronavirus-Infektion schützen können. Hinweise für ein generell höheres Infektionsrisiko in der Schwangerschaft gibt es in Deutschland momentan nicht.
Dennoch gehören enge Kontaktpersonen von Schwangeren der Impf-Gruppe mit hoher Priorität an; Ihnen wird eine Corona-Impfung empfohlen, um die Schwangere und das Kind nicht unnötig zu gefährden.
Bisherige Studien zeigen, die Symptome einer COVID-19-Erkrankung sind bei Schwangeren generell vergleichbar zu Nicht Schwangeren im gebärfähigen Alter: Das individuelle Risiko für einen schweren Verlauf ist auch hier abhängig vom Alter, einem hohen Body-Maß-Index und von möglichen Begleiterkrankungen. Es besteht jedoch eine etwas erhöhte Präeklampsie-Prävalenz sowie und gehäufte tromboembolische Ereignisse.
Die leicht erhöhte Frühgeburtenrate bei an COVID-19 erkrankten Schwangeren liegt meistens an der krankheitsbedingten Beeinträchtigung der Mutter. Die Rate spontaner Frühgeburten ist nicht erhöht
Säuglinge gehören nicht zur Corona-Risikogruppe. Doch auch sie können sich mit dem Coronavirus infizieren – haben jedoch meist einen asymptomatischen oder sehr leichten Verlauf.
Auch eine Coronavirus-Infektion der Mutter während Schwangerschaft gefährdet das Leben des Kindes offenbar nicht. Der Anteil der Neugeborenen, die sich über die Mutter mit SARS-CoV-2 infizierten, betrug in der britischen Studie lediglich 2 Prozent und in der US-Studie 1,8 Prozent.
Wir haben besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, wie zum Beispiel eine allgemeine Mundnasenschutzpflicht für alle Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden.
Zwar dürfen Schwangere zur Geburt gerne eine – gesunde – Begleitperson, möglichst aus einem Haushalt,mitbringen. Der Vater darf trotz generellen Besuchverbotes die junge Familie besuchen. Auf die Art der Entbindung hat das neue Coronavirus keinen Einfluss. Darüber entscheiden bei uns nach wie vor die Eltern ganz individuell im Gespräch mit unseren Fachärzten.
Eine Übertragung de Coronavirus durch das Stillen gilt aktuell als unwahrscheinlich. Noch dazu überwiegen die Vorteile des Stillens eventuelle Risiken. Deshalb können Neugeborene weiterhin gestillt werden.
Bisher sind weltweit nur wenige Einzelfälle bekannte, in denen Bestandteile des Erregers in Muttermilch gefunden wurde. In diesen Fällen hatten die Erreger nicht das Potenzial zur Vermehrung und Infektion einer anderen Person.
In Muttermilch wurde hingegen eine hohe Zahl an Antikörpern während oder nach einer Coronavirus-Infektion der Mutter gefunden. Daher stellt ein Weiterstillen höchstwahrscheinlich sogar einen aktiven Infektionsschutz für das gestillte Kind dar.